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Landessportfest der Schulen

Der wichtigste Veranstaltungsbereich des Landessportfestes sind die Wettkämpfe auf Stadtebene (Stadtmeisterschaften). Sie sollen insbesondere auch Möglichkeiten zur Talentsuche im Bereich Schulsport eröffnen.

Für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Stadtmeisterschaften ist der Ausschuss für den Schulsport verantwortlich. Die Geschäftsstelle des Ausschusses für den Schulsport hat den Sitz beim Schulsportreferat für die Stadt Duisburg.

Zum Landessportfest der Schulen gehören insbesondere die Mannschaftswettbewerbe in 23 Sportarten und die Finalwettkämpfe des Bundeswettbewerbes JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA; es ist eine offene Meisterschaft aller Schulformen, an der jede Schule der Sekundarstufen I und II teilnehmen soll.

Die grundsätzlichen Ausschreibungen erfolgen durch die Landesstelle für den Schulsport bei der Bezirksregierung und werden in der Schriftenreihe Schulsport-Wettkämpfe in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Lesen Sie auch hier

Schulsport-Wettkämpfe NRW (PDF-Datei)

Teilnahmebedingungen

Landessportfest der Schulen

  • Das Landessportfest der Schulen wird alljährlich durchgeführt. Es ist ein offener Wettbewerb für alle Schulen der Sekundarstufen I und II. Jede Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal im Schuljahr die Möglichkeit erhalten an einem Schulsportwettkkamp teilzunehmen. 
  • Für Lehrkräfte, die eine Betreuer- oder Schiedsrichterfunktion wahrnehmen oder in einem Schieds-/bzw. Wettkampfgericht ihren Einsatz finden, gelten das Landessportfest der Schulen sowie die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA als dienstliche Veranstaltungen. Die Dienstreisegenehmigungen sollen erteilt werden, sofern nicht wichtige Gründe entgegenstehen.
  • Für aktiv teilnehmende Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerkampf- und - Schülerschiedsrichterinnen/-richter soll eine Befreiung vom Unterricht erfolgen, sofern nicht wichtige Gründe entgegenstehen.
  • Die Schulsportwettkämpfe im Lande Nordrhein-Westfalen umfassen alle Wettbewerbe des Landessportfestes der Schulen, die Bundesjugendspiele sowie alle Sportwettkämpfe, die traditionell seit langer Zeit in einzelnen Schulformen veranstaltet werden.

Zum Landessportfest der Schulen gehören:

  • der Wettkampfbereich A:
    • die Mannschaftswettbewerbe in neunzehn Sportbereichen und Sportarten
    • der Talentwettbewerb/die Vielseitigkeitswettbewerbe der Wettkampfklasse IV
    • die vielseitigen Grundschulwettbewerbe
    • die Finalwettkämpfe des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA
  • der Wettkampfbereich B:
    • die Sportfeste für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen
    • der Wettbewerb Jugend trainiert für Paralympics
  • der Wettkampfbereich C:
    • die Sportfeste und sportartübergreifende Wettkämpfe der Grundschulen
  • der Wettkampfbereich D:
    • Talentwettbewerbe für die Wettkampfklasse IV und weitere Schulsportwettkämpfe

Aktuelle Broschüre:

Termine der Förderschulen

Wettkampftermine werden zur Zeit bearbeitet

Grundinformationen

Landessportfest der Schulen 2022/2023 Stadtmeisterschaften

Im Nachfolgenden werden im Rahmen des Landessportfestes der Schulen die Stadtmeisterschaften der Schulen in folgenden Sportarten ausgeschrieben :

Sportarten (zuständiger Berater):

  • Badminton (Becker)
  • Basketball (Nelles)
  • Beach-Volleyball (Nelles)
  • Fußball, Jungen und Mädchen (Nelles)
  • Gerätturnen (Becker)
  • Golf (Becker)
  • Hallenhandball (Nelles)
  • Hockey- Feld (Nelles)
  • Judo (Becker)
  • Kanu (Becker)
  • Leichtathletik (Becker)
  • Triathlon (Becker)
  • Rudern (Becker)
  • Schwimmen (Becker)
  • Skilanglauf (Becker)
  • Tennis (Becker)
  • Tischtennis (Becker)
  • Volleyball (Nelles)

Die Durchführungsbestimmungen für alle aufgeführten Sportarten sind hier (PDF-Datei) zu finden (Seite 28 ff.)

Auf folgende grundsätzliche Regelungen wird hingewiesen:

Teilnehmer/innen sind auf Stadtebene und der ersten Bezirksebene ( DU, Essen, MH, OB ) nur mit dem für den Wettkampftag durch die Schulleitung abgezeichneten Mannschaftsmeldeformular, ab der 1./2. Regierungsbezirksebene zusätzlich mit gültigem Schülersportausweis startberechtigt. Die Wettkampfleiter sind beauftragt, Spieler/innen/Mannschaften ohne gültige Startberechtigung vom Wettkampf auszuschließen!

Im WK IV-Jungen können in den aufgeführten Sportarten auch gemischte Mannschaften gemeldet werden.

Im Badminton, Tennis und Tischtennis müssen die verantwortlichen Begleiter die Aufstellung ihrer Mannschaft in der Reihenfolge der Spielstärke der Spieler/innen vor Beginn des ersten Wettkampfes vom Ausschuss für den Schulsport bestätigen lassen. Im Badminton ist der Aufstellungsvordruck mit der Rangliste für Mädchen und Jungen getrennt vorzulegen.

Im Gerätturnen, Hockey (Feld) Leichtathletik und Beachvolleyball und werden die Wettbewerbe voraussichtlich gleich stadtübergreifend durchgeführt.

Im Judo werden die Wettkämpfe ebenfalls direkt auf Regierungsbezirksebene aufgenommen.

Die Schulen melden ihre Mannschaften zu den für die Sportarten angegebenen Meldeterminen!!!

Verspätet eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden!!!

Nur solche Mannschaften melden, die auch tatsächlich am Wettbewerb teilnehmen!!!

Die Gruppenzusammensetzungen, die die Mannschaftssportarten betreffen, werden nach räumlichen Zuordnungen oder nach Leistungsstärke auf der Grundlage der Meldungen vorgenommen.

Mannschaftsmeldevordrucke / Hinweise zum Datenschutz / Einverständniserklärungen /Spielberichtsbogen finden Sie - für jede Sportart - unter folgender Seite:

Sporttaltente NRW

Versicherungsschutz

Das Landessportfest der Schulen ist eine Schulveranstaltung. Es gelten die entsprechenden versicherungsrechtlichen Bestimmungen. An dieser Schulveranstaltung beteiligen sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer der Schulen als Teilnehmerinnen/Teilnehmer bzw. Betreuerinnen/Betreuer sowie als Organisatoren, Schiedsrichterinnen/Schiedsrichter bzw. Kampfrichterinnen/Kampfrichter im Rahmen der Durchführung der Wettkämpfe.

Die Schülerinnen und Schüler unterliegen dem Schutz der Schülerunfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 8, Buchstabe b des SGB VII).

Diese gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden. Die Träger der Schülerunfallversicherung übernehmen bei Unfällen insbesondere die entstehenden Arzt- und Krankenhauskosten. Der Unfallversicherungsschutz besteht auch auf dem Weg zu und von Veranstaltungen des Landessportfestes (so genannte Wegeunfälle). Dabei ist es unerheblich, ob der Weg zu Fuß oder mit einem Beförderungsmittel (Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel, Schulbus, privater PKW) zurückgelegt wird (s. hierzu auch § 43 Abs. 5 und § 59 Abs. 8 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen).

Der Transport von Schülerinnen und Schülern bei Veranstaltungen des Landessportfestes der Schulen im privateigenen Personenkraftwagen ist gestattet. Sofern Lehrkräfte der Schule zu Veranstaltungen des Landessportfestes mit ihren privateigenen Personenkraftwagen fahren und Schülerinnen/Schüler mitnehmen, genießen Lehrkräfte und Schülerinnen/Schüler Unfallversicherungsschutz.

Der Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen/Schüler ist auch gegeben, wenn Schülereltern oder volljährige Schülerinnen/Schüler den Weg, der in einem eindeutig örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Schulveranstaltung steht, mit einem Privatfahrzeug zurücklegen.

Hinsichtlich der Haftung der Lehrerin/des Lehrers gilt im Falle eines Unfalls während der Fahrt nichts anderes als im Falle eines Unfalls während der eigentlichen Schulveranstaltung. Ein unmittelbarer Haftungsanspruch der Schüler/des Schülers gegen die Lehrerin/den Lehrer käme nur in Betracht, wenn diese/dieser den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hätte. Der Ausschuss für den Schulsport hat festgelegt, dass bei den Stadtmeisterschaften grundsätzlich die Mannschaften von einer Lehrkraft der Schule begleitet werden müssen ( hier (PDF-Datei)  - Seite 34 ff.) 

Schulsportreferat
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