Zuschüsse für die Unterhaltungskosten von Sportanlagen
Die Stadt Duisburg unterstützt eingetragene Sportvereine, die in Duisburg eine eigene Sportanlage betreiben. Ziel ist es, die Vereine bei den laufenden Kosten für Pflege, Betrieb und Instandhaltung ihrer Sportanlagen zu entlasten.
Der Zuschuss kann zum Beispiel verwendet werden für:
die Pflege von Sportflächen
Betriebskosten der Sportanlage
die laufende Instandhaltung und Unterhaltung
Fragen und Antworten zur Förderung
1. Wer erhält den Sportanlagenzuschuss?
Der Sportanlagenzuschuss richtet sich an eingetragene Sportvereine,
die ihren Sitz in Duisburg haben und
eine eigene Sportanlage betreiben.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Art und dem Umfang der Sportanlage sowie nach der Mitgliederstruktur des Vereins.
2. So setzt sich der Sportanlagenzuschuss zusammen
Der Sportanlagenzuschuss unterstützt Sportvereine bei der Bewirtschaftung ihrer Sportanlagen. Er dient der Finanzierung von Pflege, Betrieb und Instandhaltung.
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus zwei Bestandteilen:
der Anlagenstruktur
der Mitgliederstruktur
Anlagenstruktur
Die Anlagenstruktur bildet den ersten Bestandteil der Berechnung. Maßgeblich sind Art, Anzahl und Größe der vorhandenen Sportanlagen.
Für jede Anlagenart ist ein fester Zuschussbetrag festgelegt, der entweder pauschal pro Stück oder flächenbezogen pro Quadratmeter (m²) gewährt wird. Alle zutreffenden Positionen werden addiert und ergeben den Zuschuss zur Bewirtschaftung der Sportanlage.
| Nr | Positionen | Einheit | Zuschuss pro Einheit |
| 1 | Großspielfeld (Kunstrasen/Tenne/Rasen) | Stück | 7.800,00 € |
| 2 | Weiteres Großspielfeld | Stück | 3.100,00 € |
| 3 | Kleinspielfeld | Stück | 1.100,00 € |
| 4 | Tennisplatz | Stück | 300,00 € |
| 5 | Kleine Sportanlagen | Stück | 150,00 € |
| 6 | Laufbahn 100 m (Min. 5 Einzelbahnen) | Stück | 550,00 € |
| 7 | Rundlaufbahn 400 m | Stück | 1.100,00 € |
| 8 | Sonderfläche | Stück | 1.050,00 € |
| 9 | Außensportsonderfläche | m² | 0,20 € |
| 10 | Flutlicht Groß-/Kleinspielfeld | Stück | 1.000,00 € |
| 11 | Flutlicht Tennisanlage | Stück | 1.000,00 € |
| 12 | Flutlicht sonstige Sportflächen | Stück | 500,00 € |
| 13 | Umkleiden/Dusche/WC (50–160 m²) | Stück | 5.500,00 € |
| 14 | Umkleiden/Dusche/WC (161–260 m²) | Stück | 6.500,00 € |
| 15 | Umkleiden/Dusche/WC (über 260 m²) | Stück | 7.500,00 € |
| 16 | Turnhalle | m² | 1,00 € |
| 17 | Schießstand | m² | 0,20 € |
| 18 | Schießhalle | m² | 0,50 € |
| 19 | Boots-/Flugzeughalle | m² | 0,70 € |
| 20 | Reithalle | m² | 0,70 € |
| 21 | Schwimmbecken | m² | 3,00 € |
Mitgliederstruktur
Zur Berechnung des Sportanlagenzuschusses gehört neben der Anlagenstruktur auch die Mitgliederstruktur des Vereins.
Hat ein Verein einen Jugendanteil von mindestens 25 %, wird der Zuschuss in voller Höhe zuzüglich 25 % ausgezahlt.
Behindertensportvereine sowie Vereine, deren Mitglieder zu mindestens 75 % über 60 Jahre alt sind, erhalten ebenfalls diese 25 %, auch wenn der Jugendanteil darunter liegt.
Diese 25 % sind kein zusätzlicher Bonus, sondern ein fester Bestandteil der Zuschussberechnung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Grundlage für die Berechnung sind ausschließlich die beim Landessportbund NRW gemeldeten Mitgliederzahlen aus der jährlichen Bestandserhebung. Änderungen im laufenden Jahr können erst im Folgejahr berücksichtigt werden.
3. Muss ein Antrag gestellt werden?
Vereine, die bei uns als Betreiber einer Sportanlage registriert sind, werden zu Jahresbeginn automatisch angeschrieben. Dieses Schreiben enthält
– eine Datenübersicht zur Berechnung des Sportanlagenzuschusses,
– einen Antwortbogen zur Prüfung und Bestätigung der Angaben sowie
– Hinweise zur Auszahlung.
In der Regel ist kein separater Antrag nötig. Damit der Zuschuss bewilligt werden kann, muss der Verein die Angaben prüfen, ggf. korrigieren und fristgerecht bestätigen. Ohne diese Rückmeldung ist keine Auszahlung möglich.
4. Wie erfolgt die Auszahlung?
Nach fristgerechter und korrekter Rückmeldung erfolgt die Auszahlung des Sportanlagenzuschusses gemäß den im Schreiben genannten Terminen. Die gemachten Angaben werden turnusmäßig stichprobenartig geprüft. Stellt sich dabei heraus, dass Angaben unrichtig waren, können Rückforderungen erhoben oder Beträge verrechnet werden.
Rechtsgrundlagen
Diese Regelungen legen fest, welche Vereine anspruchsberechtigt sind, wie der Sportanlagenzuschuss berechnet wird und unter welchen Voraussetzungen eine Auszahlung erfolgt:
Beschlüsse des Rates der Stadt Duisburg zur Angleichung der Unterhaltungskostenzuschüsse für Sportvereine mit Sportanlagen vom 14.06.2021 sowie 31.03.2022
Beschluss des Rates der Stadt Duisburg zur Neufassung der Richtlinien der Stadt Duisburg für die Förderung des Sports und der sportlichen Freizeit vom 27.09.2021
Beschluss des Rates der Stadt Duisburg zur Erhöhung der Zuschusszahlungen für Sportvereine mit Sportanlagen vom 28.11.2022


