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Sportpark Duisburg
DuisburgSport Büro
BLZ

Zuschüsse für die Unterhaltungskosten von Sportanlagen

Die Stadt Duisburg unterstützt eingetragene Sportvereine, die in Duisburg eine eigene Sportanlage betreiben. Ziel ist es, die Vereine bei den laufenden Kosten für Pflege, Betrieb und Instandhaltung ihrer Sportanlagen zu entlasten.

Der Zuschuss kann zum Beispiel verwendet werden für:

  • die Pflege von Sportflächen

  • Betriebskosten der Sportanlage

  • die laufende Instandhaltung und Unterhaltung

 

Fragen und Antworten zur Förderung

1. Wer erhält den Sportanlagenzuschuss?

 

Der Sportanlagenzuschuss richtet sich an eingetragene Sportvereine,

  • die ihren Sitz in Duisburg haben und

  • eine eigene Sportanlage betreiben.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Art und dem Umfang der Sportanlage sowie nach der Mitgliederstruktur des Vereins.

2. So setzt sich der Sportanlagenzuschuss zusammen

 

Der Sportanlagenzuschuss unterstützt Sportvereine bei der Bewirtschaftung ihrer Sportanlagen. Er dient der Finanzierung von Pflege, Betrieb und Instandhaltung.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus zwei Bestandteilen:

  1. der Anlagenstruktur

  2. der Mitgliederstruktur

 

Anlagenstruktur

Die Anlagenstruktur bildet den ersten Bestandteil der Berechnung. Maßgeblich sind Art, Anzahl und Größe der vorhandenen Sportanlagen.
Für jede Anlagenart ist ein fester Zuschussbetrag festgelegt, der entweder pauschal pro Stück oder flächenbezogen pro Quadratmeter (m²) gewährt wird. Alle zutreffenden Positionen werden addiert und ergeben den Zuschuss zur Bewirtschaftung der Sportanlage.

NrPositionenEinheit Zuschuss pro Einheit 
1Großspielfeld (Kunstrasen/Tenne/Rasen)Stück                         7.800,00 €
2Weiteres GroßspielfeldStück                         3.100,00 €
3KleinspielfeldStück                         1.100,00 €
4TennisplatzStück                            300,00 €
5Kleine SportanlagenStück                            150,00 €
6Laufbahn 100 m (Min. 5 Einzelbahnen)Stück                            550,00 €
7Rundlaufbahn 400 mStück                         1.100,00 €
8SonderflächeStück                         1.050,00 €
9Außensportsonderfläche                                0,20 €
10Flutlicht Groß-/KleinspielfeldStück                         1.000,00 €
11Flutlicht TennisanlageStück                         1.000,00 €
12Flutlicht sonstige SportflächenStück                            500,00 €
13Umkleiden/Dusche/WC (50–160 m²)Stück                         5.500,00 €
14Umkleiden/Dusche/WC (161–260 m²)Stück                         6.500,00 €
15Umkleiden/Dusche/WC (über 260 m²)Stück                         7.500,00 €
16Turnhalle                                1,00 €
17Schießstand                                0,20 €
18Schießhalle                                0,50 €
19Boots-/Flugzeughalle                                0,70 €
20Reithalle                                0,70 €
21Schwimmbecken                                3,00 €
 

Mitgliederstruktur

Zur Berechnung des Sportanlagenzuschusses gehört neben der Anlagenstruktur auch die Mitgliederstruktur des Vereins.

  • Hat ein Verein einen Jugendanteil von mindestens 25 %, wird der Zuschuss in voller Höhe zuzüglich 25 % ausgezahlt.

  • Behindertensportvereine sowie Vereine, deren Mitglieder zu mindestens 75 % über 60 Jahre alt sind, erhalten ebenfalls diese 25 %, auch wenn der Jugendanteil darunter liegt.

Diese 25 % sind kein zusätzlicher Bonus, sondern ein fester Bestandteil der Zuschussberechnung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundlage für die Berechnung sind ausschließlich die beim Landessportbund NRW gemeldeten Mitgliederzahlen aus der jährlichen Bestandserhebung. Änderungen im laufenden Jahr können erst im Folgejahr berücksichtigt werden.

3. Muss ein Antrag gestellt werden?

Vereine, die bei uns als Betreiber einer Sportanlage registriert sind, werden zu Jahresbeginn automatisch angeschrieben. Dieses Schreiben enthält
– eine Datenübersicht zur Berechnung des Sportanlagenzuschusses,
– einen Antwortbogen zur Prüfung und Bestätigung der Angaben sowie
Hinweise zur Auszahlung.

In der Regel ist kein separater Antrag nötig. Damit der Zuschuss bewilligt werden kann, muss der Verein die Angaben prüfen, ggf. korrigieren und fristgerecht bestätigen. Ohne diese Rückmeldung ist keine Auszahlung möglich.

4. Wie erfolgt die Auszahlung?

Nach fristgerechter und korrekter Rückmeldung erfolgt die Auszahlung des Sportanlagenzuschusses gemäß den im Schreiben genannten Terminen. Die gemachten Angaben werden turnusmäßig stichprobenartig geprüft. Stellt sich dabei heraus, dass Angaben unrichtig waren, können Rückforderungen erhoben oder Beträge verrechnet werden.

Rechtsgrundlagen

Diese Regelungen legen fest, welche Vereine anspruchsberechtigt sind, wie der Sportanlagenzuschuss berechnet wird und unter welchen Voraussetzungen eine Auszahlung erfolgt:

 
Regattabahn Duisburg

Der Sportpark Duisburg ist ein Sport-, Freizeit- und Erholungsgebiet. Mit etwa 200 ha ist er einer der größten Deutschlands. Hier befinden sich verschiedene Bundes- und Landesleistungszentren, die Sportschule Wedau, der Landessportbund NRW, das Fußballstadion Schauinsland-Reisen-Arena, das Schwimmstadion und vieles mehr.

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Regattabahn Duisburg

Der Sportpark Duisburg ist ein Sport-, Freizeit- und Erholungsgebiet. Mit etwa 200 ha ist er einer der größten Deutschlands. Hier befinden sich verschiedene Bundes- und Landesleistungszentren, die Sportschule Wedau, der Landessportbund NRW, das Fußballstadion Schauinsland-Reisen-Arena, das Schwimmstadion und vieles mehr.

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