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Sportpark Duisburg
DuisburgSport Büro
BLZ

Zuschüsse für Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen leisten einen wichtigen Beitrag zum sportlichen Leben in Duisburg. Sie fördern die sportliche Betätigung, stärken das Vereinsleben und bringen Menschen zusammen. Deshalb sollen Sportveranstaltungen gezielt in Duisburg stattfinden und im Rahmen der Sportförderung unterstützt werden.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten, Informationen zum Antragsverfahren sowie Antworten auf häufige Fragen. Die verbindlichen Regelungen sind in den Sportförderrichtlinien (PDF-Dokument, 513,97 KB) der Stadt Duisburg festgelegt.

 

Fragen und Antworten zur Förderung

1. Wer kann eine Förderung beantragen?

Eine Förderung können Duisburger Sportvereine, Sportfachverbände sowie der Stadtsportbund Duisburg beantragen, wenn sie selbst Veranstalter der Sportveranstaltung sind.

 

2. Was wird gefördert?

Gefördert werden Sportveranstaltungen, die in Duisburg stattfinden oder in Kooperation mit einer Duisburger Partnerstadt durchgeführt werden. Die Veranstaltungen sollen für das sportliche Leben in der Stadt von Bedeutung sein und eine überregionale Wirkung haben.

 

3. Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden vereinsinterne Veranstaltungen, Trainingsmaßnahmen, regelmäßiger Spiel- oder Ligabetrieb sowie Veranstaltungen ohne überregionale Bedeutung. Ebenfalls ausgeschlossen sind kommerzielle Veranstaltungen, bei denen der wirtschaftliche Zweck im Vordergrund steht.

 

4 . Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung hängt von der Art, dem Umfang und der Bedeutung der Veranstaltung ab sowie von den verfügbaren Haushaltsmitteln. Die Stadt ist nicht verpflichtet, eine Förderung zu gewähren; ein Anspruch darauf besteht nicht.

Grundlage für die Berechnung sind die Gesamtkosten der Veranstaltung. Eine Förderung ist bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, maximal jedoch 40.000 Euro. Über die konkrete Förderhöhe entscheidet der Betriebsausschuss DuisburgSport.

Alle weiteren Einnahmen, zum Beispiel Zuschüsse von anderen Stellen oder Spenden, müssen im Antrag angegeben werden. Die Förderung soll helfen, ein finanzielles Defizit auszugleichen. Eine Überfinanzierung ist nicht zulässig. Sollte diese dennoch entstehen, kann die Stadt den zu viel gezahlten Betrag einbehalten oder zurückfordern.

 

5. Welche Höchstgrenzen gelten?

  • Max. 50 % der Gesamtkosten als Zuschuss

  • Max. 40.000 € pro Veranstaltung

 

6. Wie stellen Sie den Antrag?

Der Antrag auf einen Veranstaltungszuschuss ist schriftlich bei DuisburgSport einzureichen. Er muss eine vollständige Kosten‑ und Finanzierungsübersicht enthalten, in der alle geplanten Einnahmen und Ausgaben dargestellt sind.

Für die Antragstellung ist das folgende Formular zu verwenden: Sportveranstaltungen (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 139,00 KB)

7. Welche Fristen gelten?

Anträge für Veranstaltungen im Folgejahr müssen bis zum 30. September gestellt werden. Die eingereichten Anträge werden im Laufe des Jahres geprüft. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt zum Jahresende.

8. Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung der Förderung kann in mehreren Schritten erfolgen:

  • In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 75 % der bewilligten Förderung vor Beginn der Veranstaltung ausgezahlt werden.
    Ein solcher Ausnahmefall liegt insbesondere dann vor, wenn hohe Kosten bereits im Vorfeld der Veranstaltung entstehen, zum Beispiel durch verbindliche Buchungen, Vorauszahlungen oder vertragliche Verpflichtungen.

  • Nach Beginn der Veranstaltung können weitere bis zu 15 % ausgezahlt werden, nach Einreichung entsprechender Nachweise.

  • Die Restzahlung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung, sobald der vollständige Verwendungsnachweis geprüft wurde und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Die endgültige Höhe der Förderung richtet sich nach den tatsächlich entstandenen und anerkannten Kosten.

 

9. Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden?

Alle abrechnungsrelevanten Unterlagen zur Sportveranstaltung sind vollständig aufzubewahren. Dazu gehören insbesondere:

  • Rechnungen und Zahlungsnachweise

  • Abrechnungsunterlagen zur Veranstaltung

 

Die Unterlagen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Die Stadt Duisburg kann diese Unterlagen im Rahmen von Prüfungen anfordern.

 

10. Informationen über Nachhaltigkeit bei Sportveranstaltungen

Das Webportal des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) unterstützt Sportveranstalter dabei, Sportveranstaltungen nachhaltiger zu planen und umzusetzen.

Nachhaltigkeit spielt bei Sportevents heute eine immer größere Rolle. Schon bei der Planung lassen sich viele Maßnahmen berücksichtigen – zum Beispiel in den Bereichen Klima, Ressourcen, Natur, Wirtschaft und Gesellschaft. So können Veranstaltungen umweltbewusst, verantwortungsvoll und zukunftsfähig gestaltet werden.

Das Portal bietet dazu praxisnahe Informationen, konkrete Handlungsempfehlungen sowie ein Planungstool, mit dem ein strukturiertes Nachhaltigkeitsmanagement unterstützt wird.

Weitere Informationen und Tools:

Downloads und Dokumente:

Regattabahn Duisburg

Der Sportpark Duisburg ist ein Sport-, Freizeit- und Erholungsgebiet. Mit etwa 200 ha ist er einer der größten Deutschlands. Hier befinden sich verschiedene Bundes- und Landesleistungszentren, die Sportschule Wedau, der Landessportbund NRW, das Fußballstadion Schauinsland-Reisen-Arena, das Schwimmstadion und vieles mehr.

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Regattabahn Duisburg

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