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DuisburgSport

Investitionszuschüsse

Für Maßnahmen, die einem sportlichen Zweck dienen sowie zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes erforderlich sind können Investitionszuschüsse gewährt werden.

Investitionszuschüsse werden gewährt für Beschaffungen von Pflege- und Sportgeräten, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen für die jeweilige Sportart sowie für Sanierungs- und Neubaumaßnahmen.

Ferner für Maßnahmen/Beschaffungen zur Herstellung der Barrierefreiheit, zur Steigerung der Energieeffizienz und für Beschaffungen technischer Geräte für lebenserhaltende Maßnahmen.

Dem Bau von Kunststoffrasenspielfeldern liegt eine gesonderte Handlungsrichtlinie sowie ein eigenes Antragsformular zugrunde. Informationen dazu erhalten Sie über diesen Link.

Der städtische Anteil beträgt bei allen Beschaffungen/Maßnahmen grundsätzlich maximal 50 % der Gesamtkosten.

Detailinformationen zu den konkreten Förderkriterien und Antragsmodalitäten entnehmen Sie bitte den Richtlinien der Stadt Duisburg für die Förderung des Sports und der sportlichen Freizeit (Sportförderrichtlinien) (PDF-Datei) u.a. unter Punkt 6.

Gemäß Pkt. 6.3 der Sportförderrichtlinien sind Investitionszuschussanträge (PDF-Datei) förmlich zu stellen.

http://www.duisburgsport.eu//sportfoerderung-vereinsservice/zuschuesse/investitionszuschuesse