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Sportpark Duisburg
DuisburgSport Büro
BLZ

Zuschüsse für Ausstattung und Bau

Die Stadt Duisburg unterstützt Sportvereine finanziell, damit sportliche Angebote erhalten, verbessert und weiterentwickelt werden können. Die Förderung soll dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen Zugang zu Sport und Bewegung haben und die sportliche Infrastruktur in der Stadt dauerhaft gesichert bleibt.

Sportvereine können auf dieser Grundlage Zuschüsse zum Beispiel für Sportgeräte, Ausstattungen oder bauliche Maßnahmen an Sportstätten erhalten. Grundlage für die Förderung sind die Sportförderrichtlinien der Stadt Duisburg.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten, Informationen zum Antragsverfahren sowie Antworten auf häufige Fragen. Die verbindlichen Regelungen sind in den Sportförderrichtlinien (PDF-Dokument, 513,97 KB) der Stadt Duisburg festgelegt.

 

Fragen und Antworten zur Förderung

1. Wer kann eine Förderung beantragen?

Förderberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Sportvereine in Duisburg, die Mitglied im Stadtsportbund sind und regelmäßig Sportangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durchführen.
Auch Sportfachverbände, die DLRG und der Stadtsportbund selbst können Zuschüsse erhalten.

 

2. Was wird gefördert?

  • Pflegegeräte über 410 € netto

  • Sportgeräte über 410 € netto

  • Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Sportart

  • Sanierungen (wertwiederherstellend oder -verbessernd)

  • Neubauten und größere Umbauten (inkl. Kunstrasenplätze)

  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Maßnahmen zur Energieeffizienz

  • Geräte für lebenserhaltende Maßnahmen (z. B. Defibrillatoren)

  • Kunststoffrasenspielfelder. (Hierfür gelten ergänzende Richtlinien und ein eigenes Antragsformular).

 

3. Was wird nicht gefördert?

  • Verbrauchs- und Verschleißmaterial (Bälle, Netze, Kleidung, Segel)

  • Kraftfahrzeuge (außer Pflegefahrzeuge)

  • Frühjahrsüberholungen von Tennisplätzen

  • Ausstattung von Geschäftsstellen

 

4 . Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Stadt Duisburg übernimmt grundsätzlich bis zu 50 % der Gesamtkosten. Vereine müssen dabei einen Jugendanteil von mindestens 25 % haben. Liegt der Anteil darunter, wird der Zuschuss um 25 % gekürzt. Ausnahmen gelten für Behindertensportvereine sowie Vereine mit mindestens 75 % Mitgliedern über 60 Jahren.
  • Drittmittel (z. B. Spenden, weitere Zuschüsse) zählen als Eigenanteil

  • Ehrenamtliche Arbeitsstunden können mit 15 €/Stunde angerechnet werden (Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten)

 

5. Welche Höchstgrenzen gelten?

  • Max. 500.000 € Zuschuss pro Baumaßnahme

  • Für Sportgeräte: max. 20.000 € innerhalb von 3 Jahren

  • Kunstrasenplätze: ein Großspielfeld pro Verein in 10 Jahren

 

6. Wie stellen Sie den Antrag?

Damit ein Förderantrag berücksichtigt werden kann, ist es wichtig, die Antragsfristen einzuhalten.

Investitionszuschüsse für Sachmittel und bauliche Maßnahmen müssen bis zum 1. April für eine Förderung im folgenden Jahr beantragt werden.
Die Anträge werden im Laufe des Jahres geprüft. Über eine Förderung wird jeweils zum Jahresende entschieden.

Über Förderanträge entscheiden in der Regel die Bezirksvertretungen.
Für bezirksübergreifende Organisationen und Vorhaben – zum Beispiel den Stadtsportbund, die DLRG oder Sportfachverbände – ist der Betriebsausschuss DuisburgSport zuständig.

Die passenden Antragsformulare finden Sie hier.

7. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Ist es besonders dringend?
Ein Start vor der Bewilligung ist nur möglich, wenn vorher eine schriftliche Zustimmung vorliegt – zum Beispiel bei akuter Gefahr oder wenn Schäden an der Sportanlage drohen.
Bitte nehmen Sie in solchen Fällen frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann.

8. Wie erfolgt die Auszahlung?

  • Auszahlung nach Verwendungsnachweis und Rechnungsprüfung.

  • Bei Bauprojekten in Raten: 30 % bei Baubeginn, 30 % bei Rohbauabnahme, 30 % bei Schlussabnahme, 10 % nach Prüfung des Verwendungsnachweises

  • Kostenänderungen führen zu Anpassungen des Zuschusses

 

9. Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden?

  • Alle Rechnungen, Belege und Nachweise müssen 10 Jahre aufbewahrt werden

  • Bei Baumaßnahmen kann die Stadt eine strukturierte Ablage verlangen
     

 

Downloads und Dokumente:

Regattabahn Duisburg

Der Sportpark Duisburg ist ein Sport-, Freizeit- und Erholungsgebiet. Mit etwa 200 ha ist er einer der größten Deutschlands. Hier befinden sich verschiedene Bundes- und Landesleistungszentren, die Sportschule Wedau, der Landessportbund NRW, das Fußballstadion Schauinsland-Reisen-Arena, das Schwimmstadion und vieles mehr.

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Regattabahn Duisburg

Der Sportpark Duisburg ist ein Sport-, Freizeit- und Erholungsgebiet. Mit etwa 200 ha ist er einer der größten Deutschlands. Hier befinden sich verschiedene Bundes- und Landesleistungszentren, die Sportschule Wedau, der Landessportbund NRW, das Fußballstadion Schauinsland-Reisen-Arena, das Schwimmstadion und vieles mehr.

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