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DuisburgSport

Tarifordnung

Anmerkungen und Erläuterungen

  • Eine Zeiteinheit beträgt 45 Minuten.
  • In den Tarifen ist für die Sportstätten, bei denen ein “Betrieb gewerblicher Art (BgA)“ begründet ist, die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19% enthalten.
  • Diese Tarifordnung gilt nicht für den Schulsport sowie für nicht sportliche Veranstaltungen in schulischen Einrichtungen (allgemeine Grundsätze und Entgelte für die Vermietung städtischer Schulräume).
http://www.duisburgsport.eu//sportfoerderung-vereinsservice/vermietung-von-sportstaetten/tarifordnung