Tarifordnung
Anmerkungen und Erläuterungen
- Eine Zeiteinheit beträgt 45 Minuten.
- In den Tarifen ist für die Sportstätten, bei denen ein “Betrieb gewerblicher Art (BgA)“ begründet ist, die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19% enthalten.
- Diese Tarifordnung gilt nicht für den Schulsport sowie für nicht sportliche Veranstaltungen in schulischen Einrichtungen (allgemeine Grundsätze und Entgelte für die Vermietung städtischer Schulräume).