Aktuell: Nutzung von Kunstrasenplätzen im Winter
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Gerade im Winter wird häufig die Frage nach der Bespielbarkeit von Kunstrasenplätzen gestellt. Werden Spiele abgesagt, wird nicht selten eine Mitteilung über die Sperrung des Platzes verlangt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die allgemeinen Regelungen zur Bespielbarkeit von Kunstrasenplätzen.
Grundsätzlich gilt: Die Verantwortung für den Betrieb, die Verkehrssicherung sowie die Entscheidung über die Bespielbarkeit der Kunstrasenplätze liegt bei den jeweiligen Pächtern bzw. Vereinen. Sie beurteilen die Nutzungsmöglichkeit eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der folgenden Punkte:
der aktuellen Witterung
des Zustands des Kunstrasenbelags
der Herstellerhinweise
der Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer
Sofern die Nutzungsvorgaben des Herstellers nicht vorliegen, können diese bei DuisburgSport erfragt werden.
Allgemein geltende Nutzungseinschränkungen
Unabhängig von der eigenverantwortlichen Entscheidung der Vereine gibt es bestimmte Wetter- und Platzverhältnisse, bei denen eine Nutzung der Kunstrasenplätze gemäß den allgemeinen Regelungen von DuisburgSport grundsätzlich nicht zulässig bzw. allgemein untersagt ist. Diese Vorgaben dienen der Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer sowie dem Schutz des Kunstrasenbelags und werden stadtweit einheitlich angewendet.
Nutzung der Kunstrasenplätze nicht zulässig, wenn:
In diesen Fällen besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko und die Gefahr von Schäden am Kunstrasenbelag. Eine Nutzung ist daher nicht erlaubt. |
Entscheidung der Vereine bei wechselnden Bedingungen
Zwischen diesen klaren Fällen gibt es Situationen, in denen die Bedingungen nicht eindeutig sind, zum Beispiel bei Raureif oder wechselnder Witterung. Da sich die Platzverhältnisse von Anlage zu Anlage unterscheiden können, liegt die Entscheidung über die Bespielbarkeit in diesen Fällen beim Verein bzw. Pächter. Dabei gilt:
Eine Nutzung ist erst zulässig, wenn der Belag aufgetaut, weich und elastisch ist.
Die Entscheidung sollte kurz dokumentiert werden (Datum, Uhrzeit, Zustand).
Im Zweifel gilt: Platz nicht bespielen.
Sportmilliarde & Landesmittel: Was Vereine jetzt wissen sollten
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Für das Programm der Sportmilliarde wurden die Förderkriterien inklusive der Förderhöhen seitens des Fördermittelgebers bereits veröffentlich und können unter https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
eingesehen werden. Die Förderung von Maßnahmen ist nach aktueller Lesart auf einen Förderanteil seitens des Bundes von 45 % der Gesamtsumme beschränkt. Somit liegt der Eigenanteil bei 55 %. Aktuell befindet sich DuisburgSport in der verwaltungsseitigen Abstimmung der kommunalen Vorgehensweise im Rahmen der Anwendung des Förderprogramms für den Sport in Duisburg. DuisburgSport ist daher zwar offen für Projektideen, Fragen zu konkreten Maßnahmenanträgen können aber vor diesem Hintergrund noch nicht abschließend beantwortet werden. Sollten sie als Verein jedoch konkrete Projektideen passend auf die Förderbedingungen haben, bitten wir um Zusendung der konkreten Projektideen foerderantrag(@)duisburgsport.de.
Des Weiteren wurden durch das Land NRW auch die ersten Informationen zur Umsetzung des Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes im Rahmen einer Pressekonferenz der Landeregierung vorgestellt. (https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/sondervermoegen-investitionsprogramm-nrw-wuest-100.html)
Förderkriterien oder auch Förderhöhen für Einzelprojekte sind bislang jedoch noch nicht bekannt, daher sind diesbezügliche Projektanfragen noch verfrüht und können nur mit einem Aufschub beantwortet werden. Wir bitten daher noch um etwas Geduld da mögliche Projektideen abhängig sind von den Zugangskriterien zum Förderprogramm.


